Artikel 13 kann uns Blogger in vielen Dingen einschränken, so bestimmt auch in der Rezension. Wie sollen die denn dann aussehen? Darüber habe ich mir ein paar Gedanken gemacht. Es sind ja schon viele Stimmen durchgekommen
Diesen Post kann man also in einer Art Was-wäre-wenn sehen, denke ich. Und vielleicht schwinkt auch ein bisschen Sarkasmus mit, aber das kann jeder selbst entscheiden.
Eins noch vorweg: Ich bin absolut dafür die Urheber für ihre Werke zu schützen undzu vergüten,sollte man ihre Arbeitenbenutzen.
Jetzt aber los.
Das Cover
Für viele von uns sind die Cover der Bücher ein wichtiger Teil der Rezension.Egal ob Fotografiert oder von der Verlagsseitekopiert. Aber wie baut man die Cover nach Artikel 13 ein? Wenn man sie überhaupt noch einbauen darf?Ob wir sie dann selbst zeichnen sollen?
Hier ein Beispiel, wie es in Zukunft aussehen könnte:
Die Informationen
Infos über Buch und Autor gehören ebenfalls zu den gängisten Teilen der Rezension.Wie sieht das denn danach aus? Fallen die auch unter dem Urheberrecht? Dürfen wir diese Infos dann überhaupt mitteilen?
Es könnte also passieren, dass dieser Abschnitt bald so, oder ähnlich aussieht:
Autor: Eine Person (m/w/d)
Seiten: zwischen 1 und ∞
Verlag: fängt mit C anPreis: Geld
ISBN: 13-stellig
Die eigene Meinung
Der, meiner Meinung nach, wichtigste Teil. Sonst könnteman kaum von einer Rezension sprechen. Da, so habe ich gehört, man Leute an den Pranger stellen kann, wenn sie etwas sagen, dass einem nicht gefällt wie man über das Werk urteilt. Bedeutet im Umkehrschluss,dass es nie wieder negative Rezensionen geben wird.Wir werden also bald alles supi dupi finden,was wir lesen.
Hallo Lilly,
AntwortenLöschenbei Deinem Blick in eine, mögliche Zukunft....werden noch mehr Blogger "das Handtuch werfen" und es mal bildlich aus zu drücken.....arme Blogger....arme Leser..
LG..Karin...
Ich hab mir bisher ehrlich gesagt noch gar nicht soooo viele Gedanken gemacht und warte erst einmal ab. Wenn es dann etwas genaues gibt, kann ich immer noch handeln. Bis dahin mache ich weiter wie bisher auch... lassen wir uns mal überraschen. Ich finde deinen Post auf der einen Seite amüsant, auf der anderen bin ich so "bitte bitte nicht so" :D
AntwortenLöschenLiebe Grüße
Kat
Hey Lilly,
AntwortenLöschenna hoffen wir mal, dass es nicht so heftig wird. Ich finde deinen überdeutlichen Beitrag trotzdem klasse, weil er zum Nachdenken anregt.
Dein Harry Potter Cover brachte mich übrigens zum Schmunzeln.
Liebe Grüße
Tina
Artikel 13 ist zwar ziemlich nervig und das wird noch stressig, aber dein Post hat mich ziemlich zum Lachen gebracht, danke dir :D
AntwortenLöschenLiebst, Lara von Fairylightbooks :)
Hallo Lilly,
AntwortenLöschenich bin auch sehr gespannt, wie es werden wird, wenn Artikel 13 (und Co.) in nationales Recht umgesetzt sind und was das für die Online-Welt bedeutet.
Trotzdem glaube ich nicht, dass sich an Rezensionen so viel ändern wird. Im Ernstfall dürfen keine Buchfotos, Klappentexte, Kurzbeschreibungen von anderen Plattformen und Zitate mehr verwendet werden.
Aber darüber hinaus?
Die eigene Meinung ist und bleibt durch die Meinungsfreiheit geschützt und solange negative Aspekte als Wertung und nicht als Tatsache hingestellt werden, dürfte das kein Problem sein.
Buchinfos wie Autor*in, Verlag, ISBN, Preis etc. sind ebenfalls bloße Fakten, die meines Wissens nicht urheberrechtlich geschützt sind.
Von daher: Vielleicht werden Rezensionen langweiliger aussehen, aber die reinen Wertungen zu Büchern werden m.E.n. nicht eingeschränkt werden - zumindest auf "traditionellen" Blogs. Auf Youtube und Co. kann es natürlich passieren, dass Filter Buchrezensionen gar nicht erst durchlassen. Wir dürfen gespannt bleiben...
Liebe Grüße
Sarah
Hallo Lilly,
AntwortenLöschenein sehr unterhaltsamer Beitrag, der mich an diesen Artikel erinnert. Offensichtlich bestehen solche Befürchtungen schon seit 2012, vielleicht zeigt das, dass es am Ende nicht so schlimm wird, wie es wirkt. (Auch wenn ich ahne, dass Artikel 13 uns noch eine Menge Freude bereiten wird. Yay.)
Sehr cooles Cover.
Liebe Grüße
Dana